Ausgleichsabgabe
Vorteile für Sie als Unternehmen: Sie können Geld sparen, denn durch die Vergabe von Aufträgen an Werkstätten für behinderte Menschen können Sie Ihre Ausgleichsabgabe verringern (§ 223 SGB IX)
Arbeitgeber, die mehr als 20 Arbeitnehmer beschäftigen, müssen eine Ausgleichsabgabe bezahlen, wenn sie keine anerkannten Schwerbehinderten in ihrem Unternehmen beschäftigen. Die Beschäftigungsquote beträgt 5 %, d. h. jeder 20. Mitarbeiter soll ein anerkannter Schwerbehinderter sein.
Neben der Beschäftigung von anerkannten Schwerbehinderten können Sie sich von der Zahlung dieser Ausgleichsabgabe dadurch befreien, dass Sie Aufträge an anerkannte Werkstätten für behinderte Menschen vergeben. In diesem Fall können Sie 50 % des Rechnungsbetrages, der auf die Arbeitsleistung der behinderten Menschen entfällt, auf Ihre Ausgleichsabgabe anrechnen.
Auszug aus dem Sozialgesetzbuch: § 160 Ausgleichsabgabe
Auszug aus dem Sozialgesetzbuch: § 223 Anrechnung von Aufträgen auf die Ausgleichsabgabe
Eingliederungsleistung
Werkstätten für behinderte Menschen sind Einrichtungen zur Teilhabe behinderter Menschen am Arbeitsleben gemäß § 219 SGB IX und zur Eingliederung in das Arbeitsleben
Das Michaelwerk bietet den Beschäftigten eine angemessene berufliche Bildung und eine Beschäftigung zu einem ihrer Leistung angemessenen Arbeitsentgelt. Darüber hinaus wird es den Beschäftigten ermöglicht, ihre Leistungs- oder Erwerbsfähigkeit wiederzugewinnen, zu erhalten oder weiterzuentwickeln. Der Übergang geeigneter Beschäftigter auf den allgemeinen Arbeitsmarkt wird durch entsprechende Maßnahmen gefördert.
Behinderte Menschen, die die Voraussetzungen für eine Beschäftigung in einer Werkstatt nicht erfüllen, werden in den Fördergruppen, die den Werkstätten angegliedert sind, betreut und gefördert. Schwerpunkt dabei ist die Sicherstellung der pflegerischen Versorgung und die Förderung der Betreuten im lebenspraktischen Bereich. Die Fähigkeiten der Betreuten werden durch tagesstrukturierende und arbeitsanbahnende Maßnahmen erhalten und weiter gefördert mit dem Ziel, die Werkstattfähigkeit zu erreichen.
Qualitätsmanagement
Qualität in sozialer Betreuung und Förderung und wirtschaftlicher Produktion
Im Qualitätsmanagement-System der Werkstätten werden einerseits die Prozesse der beruflichen Bildung, der Teilhabe am Arbeitsleben und der Betreuung behinderter Menschen und andererseits die mit der Produktion bzw. Dienstleistungserbringung verbundenen Prozesse beschrieben.
Dieses ist eine wichtige Voraussetzung, um die Arbeit im Rehabilitations- und im Arbeitsbereich kontinuierlich überprüfen und verbessern und somit den Bedürfnissen unserer Werkstattbeschäftigten und unserer Kunden gleichermaßen Rechnung tragen zu können.
Die Werkstatt ist zertifiziert nach DIN ISO 9001:2015 und AZAV (Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung).