Anmeldung
Für einen Hortplatz muss im Vorfeld ein Berechtigungsschein beim Amt für Jugend und Soziales beantragt werden. Den Antrag finden Sie hier:
Hansestadt Rostock / Kinderbetreuung (Hort)
Bitte beachten Sie, dass die Beantragung frühestens drei Monate vor dem gewünschten Betreuungsbeginn erfolgen muss. Wenn der Berechtigungsschein dann vorliegt, kann der entsprechende Hortvertrag mit uns geschlossen werden.
Seit Januar 2020 ist die Elternbeitragsfreiheit für Mecklenburg-Vorpommern eingeführt. Das bedeutet, die Betreuung Ihres Kindes im Hort ist kostenlos. Ausgenommen davon sind die Verpflegungskosten (Mittagsverpflegung) und ggf. zusätzliche Angebote.
Für den Hortplatz eines Förderschülers muss neben dem Berechtigungsschein auch eine Integrationshilfe beim Amt für Jugend und Soziales beantragt werden. Sobald die Integrationshilfe bewilligt ist, kann unsererseits der Hortvertrag unterzeichnet werden.
Eine Verlängerung der Betreuungszeit bis zur 6. Klasse ist für Schüler der Förderschule grundsätzlich möglich. Bitte beachten Sie, dass ab der 5. Klasse dann jährlich eine erneute Antragsstellung für einen Hortplatz beim Amt notwendig ist.
Betreuung für Förderschüler ab 12 Jahre
Die Betreuung der Förderschüler ab 12 Jahre wird derzeit von Caritas Mecklenburg e.V., Kreisverband Rostock organisiert und gewährleistet. Hierbei handelt es sich um ein Alltags-Kompetenz-Training durch Mitarbeiter der Caritas.
Caritas Mecklenburg e.V.
Kreisverband Rostock
Augustenstraße 85
18055 Rostock
www.caritas-mecklenburg.de