Schulgeld

Warum Schulgeld?


Die Grundschule der Michaelschule ist eine staatlich genehmigte Schule in freier Trägerschaft. Sie wird auf Grundlage des Schulgesetzes und der jeweils gültigen Privatschulverordnung teilweise finanziert. Die Schule erhält vom Bundesland Mecklenburg-Vorpommern 85% der Personalkosten refinanziert, die für einen Schüler an einer entsprechenden staatlichen Schule aufgewendet werden.

Zur Deckung der laufenden Kosten ist die Grundschule darauf angewiesen, dass sich die Eltern mit einem monatlichen Schulgeld an der Finanzierung unseres vielfältigen Bildungsangebots beteiligen.

Höhe des Schulgelds in der Grundschule

 

Das monatliche Schulgeld beträgt ab 01.08.2022:

- für das 1. Kind in der Grundschule: 130,00 EUR
- für das 2. Kind in der Grundschule: 120,00 EUR
- für das 3. Kind in der Grundschule: 110,00 EUR

 

Das monatliche Schulgeld beträgt ab 01.08.2023:

- für das 1. Kind in der Grundschule: 140,00 EUR
- für das 2. Kind in der Grundschule: 130,00 EUR
- für das 3. Kind in der Grundschule: 120,00 EUR


Kinder,


Kinder, die unsere Evangelische Inklusive Kindertagesstätte "Kleiner Michel" besuchen, gelten hinsichtlich dieser Staffelung nicht als "Geschwisterkinder".

 

Schulgeldordnung für die Michaelschule ab 01.08.2022

 

Schulgeldordnung für die Michaelschule ab 01.08.2023