Die Evangelische Stiftung Michaelshof gehört als großer Träger in der Hanse- und Universitätsstadt Rostock zu den ältesten Sozialeinrichtungen in der Stadt und der Umgebung. Als diakonische Einrichtung mit den Arbeitsfeldern Behindertenhilfe, Eingliederungshilfe und Bildung fördern und unterstützen wir Menschen mit und ohne Behinderung auf ihrem Weg in ein selbstbestimmtes Leben in der Gesellschaft.

Wir suchen Sie zum 01.08.2025 als

Pädagogische Fachkraft (m/w/d) im Wohnheim Lieblingshof

Jobangebot Kennziffer: 1372

in Teilzeit (35 Stunden) für unseren Geschäftsbereich Wohnen in der Evangelischen Stiftung Michaelshof in Lieblingshof (Landkreis Rostock).

Ihre Aufgaben

  • Erstellung und Umsetzung der Hilfeplanung entsprechend gesetzlicher Vorgaben
  • Anleitung, Unterstützung und Kontrolle von Betreuungsassistenten und -helfern, Praktikanten, Auszubildenden, Freiwilligendienstleistenden u.a. nach Absprache mit dem Hausleiter
  • verantwortlich für die die Organisation von tagesstrukturierenden Maßnahmen, Abstimmung von Therapieterminen, Koordination von Facharztterminen und verantwortlicher Ansprechpartner bei Arztvisiten
  • Unterstützung bei Kontakten zu Angehörigen und Betreuern unserer Bewohner
  • Verantwortung für die Anwendung und Umsetzung des bisherigen Hilfeplanverfahrens zur Ermittlung des Betreuungsbedarfs
  • Führen der Dokumentationsunterlagen

Wir freuen uns auf Sie, wenn Sie

  • einen Abschluss als anerkannte pädagogische Fachkraft in der EGH (z. B. Heilerziehungspflegerinnen/Erzieher) vorweisen
  • erwünscht sind Kenntnisse zum ITP Verfahren in MV
  • die Bereitschaft zum Schichtdienst im 2-Schicht-System (im Wohnheim zusätzlich Nachtdienste) mitbringen
  • Einfühlungsvermögen und Respekt im Umgang mit  Bewohnern, sowie im Team und zu Vorgesetzten haben
  • sicher im Umgang mit PC- und Standardsoftware sind,
  • nach Möglichkeit Mitglied in einer Kirche der ACK sind und
  • sicher im Umgang mit PC- und Standardsoftware
  • der Vorlage eines erweiterten Führungszeugnisses gem. §§ 8a und 72a SGB VIII nichts im Wege steht