Die Evangelische Stiftung Michaelshof gehört als großer Träger in der Hanse- und Universitätsstadt Rostock zu den ältesten Sozialeinrichtungen in der Stadt und der Umgebung. Als diakonische Einrichtung mit den Arbeitsfeldern Behindertenhilfe, Eingliederungshilfe und Bildung fördern und unterstützen wir Menschen mit und ohne Behinderung auf ihrem Weg in ein selbstbestimmtes Leben in der Gesellschaft.
Wir suchen Sie zum 01.06.2023 als
Sachbearbeiter Abrechnung und allgemeine Verwaltung der Werkstatt für behinderte Menschen (m/w/d)
Jobangebot Kennziffer: 1187
in Teilzeit (30 Stunden), befristet bis zum 31.05.2025, für unseren Geschäftsbereich Arbeit in der Evangelischen Stiftung Michaelshof in Rostock-Gehlsdorf.
Ihre Aufgaben
- Debitorenbuchhaltung: Die Aufgaben umfassen die gesamte Debitorenbuchhaltung von der Auftragsannahme, über Rechnungslegung, Verarbeitung der Zahlungseingänge einschließlich der Übernahme des Mahnwesens unter Nutzung umfassender elektronischer Systeme
- Postverkehr einschließlich Verpackung, Frankieren, Versand und Dokumentation
- Barkassenbetrieb Sicherstellung und Durchführung des Barzahlungskassenbetriebes an allen Standorten des Michaelwerks, einschließlich Sicherstellung der Bargeldversorgung gemäß der jeweils gültigen Kassenordnung der Stiftung
- Anlagevermögen: Führen der Bestandsverzeichnisse für das Anlagevermögen des Geschäftsbereiches einschließlich Organisation und Durchführung von Inventuren
- Organisation und Umsetzung des Büromaterialeinkaufs und dessen Verwaltung
- sonstige Büro- und Verwaltungsaufgaben
Wir freuen uns auf Sie, wenn Sie
- einen Abschluss als Kauffrau/Kaufmann im Gesundheitswesen haben oder eine vergleichbare Ausbildung abgeschlossen haben
- Einfühlungsvermögen und Respekt im Umgang mit behinderten Menschen haben
- sicher im Umgang mit PC- und Standardsoftware und
- nach Möglichkeit Mitglied in einer Kirche der ACK sind
- Vorlage eines erweiterten Führungszeugnisses gern.§§ 8a und 72a SGB VIII (Achtes Buch, Sozialgesetzbuch, Kinder- und Jugendhilfe) und gern.§§ 30a und 31 BZRG (Bundeszentralregistergesetz)