Die Evangelische Stiftung Michaelshof gehört als großer Träger in der Hanse- und Universitätsstadt Rostock zu den ältesten Sozialeinrichtungen in der Stadt und der Umgebung. Als diakonische Einrichtung mit den Arbeitsfeldern Behindertenhilfe, Eingliederungshilfe und Bildung fördern und unterstützen wir Menschen mit und ohne Behinderung auf ihrem Weg in ein selbstbestimmtes Leben in der Gesellschaft.

Wir suchen Sie alsbald als

Mitarbeiter Gebäudereinigung (m/w/d)

Jobangebot Kennziffer: 1312

vorerst befristet für 1 Jahr in Teilzeit für 20 Stunden pro Woche .

Ihre Aufgaben

  • Reinigung und Pflege der zugewiesenen Objekte (bspw. Büroräumlichkeiten, Pflege- und Wohnbereiche, Schulen, etc.) unter Einhaltung der Hygiene- und Sicherheitsrichtlinien für den Arbeitsbereich und unter Einhaltung der vorgegebenen Arbeitsanweisungen für das jeweilige Objekt
  • Bearbeitung des jeweils gültigen Leistungsverzeichnisses
  • Reinigung der persönlichen Arbeitsmittel
  • Reinigung der Lager- und Putzmittelräume
  • Beachtung der Reinigungs- Hygiene-, Desinfektions- und Revierpläne in der jeweils gültigen Fassung und Umsetzung
  • Beachtung der Dokumentationspflicht und Umsetzung
  • Vor- und Nachbereitung der Arbeitsaufgaben (bspw. Reinigung der Arbeitsmittel)

Wir freuen uns auf Sie, wenn Sie

  • eine nachgewiesene Berufserfahrung als Reinigungskraft in der Gebäudereinigung, im hauswirtschaftlichen Bereich, in der Pflege oder im öffentlichen Sektor haben
  • Fundierte Kenntnisse zu Reinigungschemikalien und -mitteln besitzen
  • sicher im Umgang mit schweren Geräten und Maschinen sind
  • sicher in der Anwendung der geltenden Hygiene-, Gesundheits- und Sicherheitsvorschriften sind
  • Selbstständige, strukturierte und verantwortungsbewusste Arbeitsweise auszeichnet
  • im Besitz des Führerscheins der Klasse B sind 
  • unserem christlichen Grundverständnis gegenüber aufgeschlossen sind
  • Vorlage eines erweiterten Führungszeugnisses gem. §§ 8a und 72a SGB VIII (Achtes Buch,Sozialgesetzbuch, Kinder- und Jugendhilfe) und gem. §§ 30a und 31 BZRG(Bundeszentralregistergesetz)