27.04.2020

3. Infobrief zur Werkstattschließung aufgrund der Corona-Pandemie für nicht systemrelevante Arbeitsbereiche und Fördergruppen

Wir möchten Sie zum aktuellen Stand hinsichtlich der Werkstattschließung aufgrund der anhaltenden Corona-Pandemie informieren.
Grundsätzlich bleiben das Michaelwerk und seine Fördergruppen bis auf Widerruf weiterhin geschlossen. Wir informieren Sie, sobald es hier neue Aussagen gibt.

Eine Ausnahme bilden die systemrelevanten Arbeitsbereiche des Michaelwerkes Rostock/Bentwisch/Kröpelin. Das heißt, dass Beschäftigte folgender Arbeitsbereiche tätig sind, soweit sie nicht zu einer Risikogruppe gehören (siehe letzte Information):

  • Michaelwerk Rostock Wäscherei
  • Michaelwerk Kröpelin Wäscherei
  • Michaelwerk Bentwisch Besteckabteilung
  • Michaelwerk Rostock Außenarbeitsgruppe SVZ Neuendorf mit veränderter Aufteilung - 5 Tage Arbeit/5 Tage frei

und ab 04.05.2020

  • Michaelwerk Rostock Insa 39 und
  • Michaelwerk Rostock Außenarbeitsgruppe Küche DGM


Für Werkstattbeschäftigte, die in Wohnheimen wohnen, bleiben die Kontaktbeschränkungen weiterhin bestehen, so dass eine Beschäftigung auch in systemrelevanten Bereichen derzeit nicht möglich ist.

Nach wie vor gilt, dass es für Menschen, die die Tagesstruktur Arbeit/Beschäftigung benötigen, damit sie keinen seelischen Schaden erleiden, Ausnahmen geben kann. Eine Notbetreuung in den Arbeitsbereichen und Fördergruppen ist sichergestellt.

Ihre Anfrage richten Sie bitte an:

Michaelwerk Rostock und Bentwisch
Herrn Jan Klien
Tel: (0381) 645 – 347
E-Mail: jan.klien@michaelshof.de

Michaelwerk Kröpelin
Frau Katja Frahm
Tel: (038292) 861 713
E-Mail: katja.frahm@michaelshof.de


Mehrfach wurde angefragt, wie sich der Urlaubsanspruch 2020 gestaltet und die Entgeltzahlung 2020 erfolgt. Hierzu gibt es noch keine endgültigen Aussagen.
Grundsätzlich ist es so, dass der Urlaubsanspruch durch geleistete Arbeit erworben wird. Es ist sehr wahrscheinlich, dass für Beschäftigte, die durch die Werkstattschließung nicht in die Werkstatt gehen konnten, nach Öffnung der Werkstatt ein reduzierter Urlaubsanspruch besteht. Je länger die Schließung anhält, umso geringer ist danach der „Resturlaub“. Eine sichere Aussage wird es in Abstimmung mit dem Leistungsträger aber erst geben können, wenn die Öffnung der Werkstatt für alle erfolgt.

Die Entgeltzahlung 2020 ist davon abhängig, wie sich die Einnahmesituation im Arbeitsbereich gestaltet. Während der Corona-Pandemie sind die Einnahmen deutlich reduziert, so dass das volle Leistungsentgelt dauerhaft nicht gezahlt werden kann. Auf Bundesebene wird versucht, eine einheitliche Regelung zu finden.
Wir werden die Entgelte zunächst auch aus der Rücklage für Ertragsschwankungen für jeden Werkstattbeschäftigten voll finanzieren. Wie lange das möglich ist, wird monatlich geprüft. Das Aprilentgelt wird am 15.05.2020 voll gezahlt.
Es ist gut möglich, dass es zukünftig für die Beschäftigten, die nicht arbeiten, zu einer Absenkung des Entgeltes auf die Höhe des Grundentgelts (89,00 Euro) kommt.
Dazu werden dann Gespräche mit dem Werkstattrat geführt. Der Werkstattrat ist auch jetzt schon im Kontakt mit der Werkstattleitung.

Tim Schwark als Vorsitzender des Gesamtwerkstattrates ist auch trotz der Schließungen für die Werkstattbeschäftigten erreichbar. Er kann auf seinem Diensthandy unter der Nummer 0152 0414 0219 angerufen werden.

Für den Zeitraum der Werkstattschließung sind die Mitarbeiter/-innen des Sozialen Dienstes des Michaelwerkes für Sie weiterhin erreichbar:

Angelika Zehner
Tel: (0381) 645 – 346
E-Mail: angelika.zehner@michaelshof.de

Jan Klien
Tel: (0381) 645 – 347
E-Mail: jan.klien@michaelshof.de

Claudia Klien
Tel: (0381) 375383 – 20
E-Mail: claudia.klien@michaelshof.de

Nicole Ennulat
Tel: (0381) 375383 – 20
E-Mail: nicole.ennulat@michaelshof.de

Katja Frahm
Tel: (038292) 861 713
E-Mail: katja.frahm@michaelshof.de

Jana Ott
Tel: (038292) 861 713
E-Mail: jana.ott@michaelshof.de



Bleiben Sie gesund!

Mit freundlichen Grüßen
Christoph Bohmann
Geschäftsbereichleiter Arbeit


Zurück