09.07.2020

Weitere Stufen der Öffnung im Michaelwerk

Sehr geehrte Beschäftigte, Eltern und Betreuer,

wir möchten Ihnen mitteilen, dass das Betretungsverbot der Werkstätten nach der Dritten Verordnung zur Änderung der Verordnung zur Regelung von Besuchs-, Betretens- und Leistungseinschränkungen in Einrichtungen, Unterkünften, Diensten und Angeboten in den Rechtskreisen SGB IX, SGB XI und SGB XII (Dritte Pflege und Soziales Corona VO-Änderungsverordnung zum 13. Juli 2020) unter bestimmten Voraussetzungen aufgehoben wurde. Für das Michaelwerk wurden weitere Stufen der Öffnung festgelegt. Grundlage hierfür ist weiterhin das Schutzkonzept des Michaelwerkes. Dieses orientiert sich an den Handlungsempfehlungen zu den Öffnungen von Pflegeeinrichtungen und Betreuungsangeboten in der Eingliederungshilfe vom 08.07.2020. Nachzulesen auf unserer Homepage unter News.


Bitte lesen Sie hier das gesamt Informationsschreiben zu den aktuellen Lockerungen im Michaelwerk ab dem 13.07.2020.

Aktuelles Gesetz- und Verordnungsblatt für Mecklenburg-Vorpommern

 

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