
12.03.2021
Schutzkonzept und Regelungen für Besucher und Heimfahrten in den Wohn- und Pflegeheimen der Evangelischen Stiftung Michaelshof ab dem 16.03.2021
Das vorliegende Schutzkonzept soll einen Ansatz aufzeigen, wie eine schrittweise Öffnung von Einrichtungen ermöglicht werden kann. Das Schutzkonzept gilt für die Bewohner der vorgenannten Gemeinschaftseinrichtungen ab dem 16.03.2021 bis einschließlich 19.04.2021.
Schutzkonzept:
Regelung für Heimfahrten im Pflegeheim:
Regelung für Heimfahrten im Wohnheim: