12.03.2021

Schutzkonzept und Regelungen für Besucher und Heimfahrten in den Wohn- und Pflegeheimen der Evangelischen Stiftung Michaelshof ab dem 16.03.2021

Das vorliegende Schutzkonzept soll einen Ansatz aufzeigen, wie eine schrittweise Öffnung von Einrichtungen ermöglicht werden kann. Das Schutzkonzept gilt für die Bewohner der vorgenannten Gemeinschaftseinrichtungen ab dem 16.03.2021 bis einschließlich 19.04.2021.

Schutzkonzept:

Bitte lesen Sie hier das Schutzkonzept zu den Besuchs- und Betretungseinschränkungen in den Einrichtungen des SGB IX Besondere Wohnform in Räumlichkeiten und SGB XI Pflegeeinrichtung.

 

Regelung für Heimfahrten im Pflegeheim:

Bitte lesen Sie hier die Regelung für Heimfahrten in den Pflegeheimen der Evangelischen Stiftung Michaelshof ab dem 16.03.2021.


Regelung für Heimfahrten im Wohnheim:

Bitte lesen Sie hier die Regelung für Heimfahrten in den Wohnheimen der Evangelischen Stiftung Michaelshof ab dem 16.03.2021.

 

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