
21.12.2020
Regelungen für Heimfahrten und Besucher in den Wohn- und Pflegeheimen der Evangelischen Stiftung Michaelshof ab dem 21.12.2020
Nach Zustimmung des Rostocker Gesundheitsamtes gelten ab 21. Dezember 2020, folgende Regelungen für Heimfahrten und Besucher in den Wohn- und Pflegeheimen.
Regelung für Heimfahrten:
Regelung für Besucher:
Nach Zustimmung des Rostocker Gesundheitsamtes gelten ab 09. Dezember 2020, folgende Regelungen für Dienstleister in den Wohn- und Pflegeheimen.
Regelung für Dienstleister: