21.12.2020

Regelungen für Heimfahrten und Besucher in den Wohn- und Pflegeheimen der Evangelischen Stiftung Michaelshof ab dem 21.12.2020

Nach Zustimmung des Rostocker Gesundheitsamtes gelten ab 21. Dezember 2020, folgende Regelungen für Heimfahrten und Besucher in den Wohn- und Pflegeheimen.

Regelung für Heimfahrten:

Bitte lesen Sie hier die Regelung für Heimfahrten in den Wohn- und Pflegeheimen der Evangelischen Stiftung Michaelshof ab dem 21.12.2020.


Regelung für Besucher:


Bitte lesen Sie hier die gesamte Besuchsregelung in den Wohn- und Pflegeheimen der Evangelischen Stiftung Michaelshof ab dem 21.12.2020.

 

Nach Zustimmung des Rostocker Gesundheitsamtes gelten ab 09. Dezember 2020, folgende Regelungen für Dienstleister in den Wohn- und Pflegeheimen.

Regelung für Dienstleister:


Bitte lesen Sie hier die gesamte Regelung für Dienstleistungen in den Wohn- und Pflegeheimen der Evangelischen Stiftung Michaelshof ab dem 09.12.2020.

 

Zurück