18.01.2021
Regelungen für Heimfahrten und Besucher in den Wohn- und Pflegeheimen der Evangelischen Stiftung Michaelshof ab dem 18.01.2021
Nach Zustimmung des Rostocker Gesundheitsamtes gelten ab Montag, 18. Januar 2021, folgende Regelungen für Heimfahrten und Besucher in den Wohn- und Pflegeheimen.
Regelung für Heimfahrten:
Regelung für Besucher:
Nach Zustimmung des Rostocker Gesundheitsamtes gelten ab 18. Januar 2021 folgende Regelungen für Dienstleister in den Wohn- und Pflegeheimen.
Regelung für Dienstleister: