18.01.2021

Regelungen für Heimfahrten und Besucher in den Wohn- und Pflegeheimen der Evangelischen Stiftung Michaelshof ab dem 18.01.2021

Nach Zustimmung des Rostocker Gesundheitsamtes gelten ab Montag, 18. Januar 2021, folgende Regelungen für Heimfahrten und Besucher in den Wohn- und Pflegeheimen.

Regelung für Heimfahrten:

Bitte lesen Sie hier die Regelung für Heimfahrten in den Wohn- und Pflegeheimen der Evangelischen Stiftung Michaelshof ab dem 18.01.2021.


Regelung für Besucher:


Bitte lesen Sie hier die gesamte Besuchsregelung in den Wohn- und Pflegeheimen der Evangelischen Stiftung Michaelshof ab dem 18.01.2021.

 

Nach Zustimmung des Rostocker Gesundheitsamtes gelten ab 18. Januar 2021 folgende Regelungen für Dienstleister in den Wohn- und Pflegeheimen.

Regelung für Dienstleister:


Bitte lesen Sie hier die gesamte Regelung für Dienstleistungen in den Wohn- und Pflegeheimen der Evangelischen Stiftung Michaelshof ab dem 18.01.2021.

 

Zurück