
13.02.2021
Regelungen für Besucher, Heimfahrten und Dienstleister in den Wohn- und Pflegeheimen der Evangelischen Stiftung Michaelshof ab dem 15.02.2021
Nach Zustimmung des Rostocker Gesundheitsamtes gelten ab Montag, 15. Februar 2021, folgende Regelungen für Heimfahrten, Besucher und Dienstleister in den Wohn- und Pflegeheimen.
Regelung für Heimfahrten:
Regelung für Besucher:
Regelung für Dienstleister: