07.08.2020

Regelungen für Heimfahrten, Besucher und für Dienstleister in den Wohn- und Pflegeheimen der Evangelischen Stiftung Michaelshof

Nach Zustimmung des Rostocker Gesundheitsamtes gelten ab Montag, 10. August 2020, folgende Regelungen für Heimfahrten und ab Mittwoch, 15. Juli 2020, folgende Regelungen für Besucher und Dienstleister in den Wohn- und Pflegeheimen.

Regelung für Heimfahrten:

Bitte lesen Sie hier die Regelung für Heimfahrten in den Wohn- und Pflegeheimen der Evangelischen Stiftung Michaelshof ab dem 10.08.2020.


Regelung für Besucher:


Bitte lesen Sie hier die gesamte Besuchsregelung in den Wohn- und Pflegeheimen der Evangelischen Stiftung Michaelshof ab dem 15.07.2020.

 

Regelung für Dienstleister:


Bitte lesen Sie hier die gesamte Regelung für Dienstleistungen in den Wohn- und Pflegeheimen der Evangelischen Stiftung Michaelshof ab dem 15.07.2020.

 

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