07.08.2020
Regelungen für Heimfahrten, Besucher und für Dienstleister in den Wohn- und Pflegeheimen der Evangelischen Stiftung Michaelshof
Nach Zustimmung des Rostocker Gesundheitsamtes gelten ab Montag, 10. August 2020, folgende Regelungen für Heimfahrten und ab Mittwoch, 15. Juli 2020, folgende Regelungen für Besucher und Dienstleister in den Wohn- und Pflegeheimen.
Regelung für Heimfahrten:
Regelung für Besucher:
Regelung für Dienstleister: