
09.12.2020
Regelungen für Heimfahrten, Besucher und Dienstleister in den Wohn- und Pflegeheimen der Evangelischen Stiftung Michaelshof ab dem 09.12.2020
Nach Zustimmung des Rostocker Gesundheitsamtes gelten ab Mittwoch, 09. Dezember 2020, folgende Regelungen für Heimfahrten, Besucher und Dienstleistungen in den Wohn- und Pflegeheimen.
Regelung für Heimfahrten:
Regelung für Besucher:
Regelung für Dienstleister: