23.11.2020
Regelungen für Heimfahrten, Besucher und Dienstleister in den Wohn- und Pflegeheimen der Evangelischen Stiftung Michaelshof ab dem 23.11.2020
Nach Zustimmung des Rostocker Gesundheitsamtes gelten ab Montag, 23. November 2020, folgende Regelungen für Heimfahrten, Besucher und Dienstleistungen in den Wohn- und Pflegeheimen.
Regelung für Heimfahrten:
Regelung für Besucher:
Regelung für Dienstleister: