Gedenkveranstaltung zum Landesgedenktag für die Opfer des Nationalsozialismus

15.01.2018

Gedenkveranstaltung zum Landesgedenktag für die Opfer des Nationalsozialismus

Mit einer Andacht am Sonnabend, 27. Januar 2018, 14.00 Uhr, in der Kapelle der Stiftung werden der Opfer der NS-Zeit, insbesondere der 22 ermordeten Kinder und Jugendlichen des Michaelshofes gedacht. Jeder ist herzlich eingeladen, an dieser Andacht mit anschließendem Film/Vortrag teilzunehmen. Bei offenem Wetter findet die kurze Andacht am Gedenkstein statt.

 

Verbrechen an psychisch kranken und behinderten Kindern vom Michaelshof

Zwischen 1939 und 1945 wurden im Deutschen Reich und den eroberten Gebieten mehr als 300 000 Menschen im Rahmen der so genannten Euthanasie systematisch ermordet. Es traf die Schwächsten der Gesellschaft: Kranke, Alte, Behinderte und auch mehrere tausend Kinder und Jugendliche, die aus gesundheitlichen, sozialen, politischen oder „rassischen“ Gründen von den Normvorstellungen des nationalsozialistischen Staates abwichen.

Auch Fürsorgezöglinge des Michaelshofes waren betroffen. Mit der Übernahme durch die Nationalsozialistische Volkswohlfahrt (NSV) im Mai 1940 war die schon lange von den neuen Machthabern geforderte Trennung „Erbgesunder und Kranker“ nicht mehr aufzuhalten. Als Maßstab galt fortan die Überprüfung der Kinder und Jugendlichen „nach den nationalsozialistischen Grundsätzen über Rassenreinheit unter fachärztlicher Betreuung“. Nicht wenige hielten diesen Anforderungen nicht Stand. Etikettiert als „Ballastexistenzen“, „Minderwertige“ oder „Asoziale“ wurden sie aus der fürsorgerischen Obhut entlassen und der psychiatrischen Instanz übergeben.

Waren zwischen 1933 und Anfang 1940 gerade einmal neun Zöglinge vom Michaelshof in die Heil- und Pflegeanstalt für geistesschwache Kinder Lewenberg bei Schwerin verlegt worden, so waren es zwischen 1940 und Anfang 1945 nachweislich 53. In der Schweriner Anstalt entschied der Arzt Dr. Alfred Leu über die Bildungsfähigkeit der jungen Patienten und deren tendenzieller Brauchbarkeit für den völkischen Staat. In der Mehrzahl diagnostizierte er so genannten Schwachsinn, zudem Psychopathie, Epilepsie, Schizophrenie und „Missbildungen“.

22 Kindern und Jugendlichen sprach Leu den Lebenswert ab. Sie wurden mit Überdosierungen von Medikamenten getötet, in der Sprache der Nationalsozialisten als „Ermächtigung zur Behandlung“ bezeichnet. Unter dem Bedingungsrahmen einer sich immer mehr ausweitenden Degradierung grundlegender sozialer Werte im Namen von Medizin und Wissenschaft löschte man die Rechte und Freiheiten des Individuums aus.

 

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